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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07 (https://dejure.org/2010,10413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 2 A 18.07 (https://dejure.org/2010,10413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 2 A 18.07 (https://dejure.org/2010,10413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 7 BauGB, § 4a Abs 3 S 4 BauGB, § 1a Abs 3 S 4 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für eine Windkraftanlage - Änderung des Bebauungsplanentwurfs nach Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 7 BauGB, § ... 4a Abs 3 S 4 BauGB, § 1a Abs 3 S 4 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 233 Abs 1 BauGB, § 244 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 9 BauNVO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    (Normenkontrolle eines Bebauungsplans für eine Windkraftanlage - Änderung des Bebauungsplanentwurfs nach Öffentlichkeitsbeteiligung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100, 106).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie die Sonderbaufläche für Windenergie südwestlich von Nauen nicht allein aufgrund einer eigenständigen Ermittlung der besonderen Eignung dieses Gebiets festgesetzt hatte, sondern dabei auch die raumordnungsrechtlichen Vorgaben des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung" des Regionalplans Havelland-Fläming zu beachten hatte, der dieses Gebiet als Teil des Windeignungsgebiets "Nauener Platte" ausweist (zur damaligen Beachtlichkeit dieser Vorgaben als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung vgl. Urteil des Senats vom 9. April 2008, a.a.O.).

    Er ist auch auf das Ergebnis der Abwägung von Einfluss gewesen, denn im Hinblick auf die während des Planaufstellungsverfahrens erwogene Alternative, im Bebauungsplangebiet einen zusätzlichen vierten Standort für eine Windkraftanlage auszuweisen, lässt sich die konkrete Möglichkeit nicht von der Hand weisen, dass bei zutreffender Berücksichtigung der Belange der Windenergienutzung andere Festsetzungen getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2001 - 7a D 148/98

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Ob es hier, wie die Antragstellerin meint, im Hinblick darauf, dass die Antragsgegnerin nicht Eigentümerin der vorgesehenen Kompensationsgrundstücke ist, geboten gewesen wäre, die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen über eine dingliche Berechtigung an den Ausgleichsflächen, etwa über eine Dienstbarkeit zu sichern (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20. Januar 2003 - 8 C 11016/02 -, NVwZ-RR 2003, 373; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 11. Januar 2001 - 7a D 148/98.NE -, juris), bedarf keiner Entscheidung.

    Denn die Aufstellungsvorgänge lassen erkennen, dass es ihr darauf ankam, dass der Ausgleichsbedarf vollständig gedeckt und der Ausgleich verbindlich gesichert ist (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Die mit der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbundene Ausweisung von Sondergebieten für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan schließt es nicht aus, die Errichtung solcher Anlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung, z.B. durch Festlegung der Standorte für einzelne Anlagen zu unterziehen (wie BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 - und vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -).

    Dies schließt es aber nicht aus, die Errichtung von Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung (z.B. durch Begrenzung der Anlagenhöhe oder Festlegung der Standorte für die einzelnen Anlagen) zu unterziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, juris, und Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 80; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. April 2008 - 8 C 11217/07 -, NuR 2008, 419).

  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Die mit der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbundene Ausweisung von Sondergebieten für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan schließt es nicht aus, die Errichtung solcher Anlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung, z.B. durch Festlegung der Standorte für einzelne Anlagen zu unterziehen (wie BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 - und vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -).

    Dies schließt es aber nicht aus, die Errichtung von Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung (z.B. durch Begrenzung der Anlagenhöhe oder Festlegung der Standorte für die einzelnen Anlagen) zu unterziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, juris, und Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 80; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. April 2008 - 8 C 11217/07 -, NuR 2008, 419).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 4 BN 1.07

    Flächennutzungsplan; Standortzuweisung; Biogasanlage; Entwicklungsgebot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    In der Abwägung hätte die Antragsgegnerin aber auch die durch die Darstellung der Sonderbaufläche für Windenergie begründeten Nutzungsaussichten gebührend berücksichtigen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2007 - 4 BN 1/07 -, NVwZ 2007, 825 zu einer Standortzuweisung für eine Biogasanlage im Flächennutzungsplan).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Letzteres setzt zwar voraus, dass die Gemeinde sichergestellt hat, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen, und sie der Windenergienutzung entsprechend der gesetzlichen Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB in substantieller Weise Raum geschaffen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    36 Das Gebot, Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln, belässt der Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die gestalterische Freiheit, in dem vom Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmen eigenständig zu planen und dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzuweichen, soweit die Abweichungen sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, DÖV 1999, 733; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    36 Das Gebot, Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln, belässt der Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die gestalterische Freiheit, in dem vom Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmen eigenständig zu planen und dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzuweichen, soweit die Abweichungen sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, DÖV 1999, 733; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07
    Die sodann aufgrund der Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 7. August 2006 sowie der A... vom 3. August 2006 nochmals vorgenommenen geringfügigen Änderungen der textlichen Festsetzungen Nr. 6.2 bis 6.4 und der in der Planbegründung genannten Flurstücksbezeichnung der Ersatzfläche 1 haben nur klarstellenden Charakter und erforderten deshalb keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit oder von Trägern öffentlicher Belange (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2/87 -, NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

    Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 2 A 4.07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 2 S 6.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; summarische Prüfung; offene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 2.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Zudem berücksichtigt die Antragsgegnerin bei ihrer Argumentation nicht, dass auch die gleichzeitige Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergie und von Flächen für eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich in Betracht kommt, da diese Nutzungen nicht von vornherein miteinander unvereinbar sind und eine gegebenenfalls erforderliche räumliche Abgrenzung auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561 = juris Rn. 49, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 A 18.07 -, juris Rn. 36, m.w.N.

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 A 18.07 -, juris Rn. 45, im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2001 - 7a D 148/98.NE -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für

    Zudem berücksichtigt die Antragsgegnerin bei ihrer Argumentation nicht, dass auch die gleichzeitige Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergie und von Flächen für eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich in Betracht kommt, da diese Nutzungen nicht von vornherein miteinander unvereinbar sind und eine gegebenenfalls erforderliche räumliche Abgrenzung auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete;

    Hinsichtlich der rechtlichen Absicherung dieser außerhalb des Plangebiets vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme beruht die Abwägung indes auf unzutreffenden Annahmen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - 2 A 4.22

    Nachbarschutz von Windenergieanlagenbetreibern im Bebauungsplanverfahren

    Hat die Gemeinde - wie hier - der Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beigemessen (vgl. Planbegründung des parallel geänderten Flächennutzungsplans S. 14), führen die Darstellungen des Flächennutzungsplans bezüglich der Ausschlusszonen eine unmittelbar wirksame Beachtenspflicht herbei (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, juris Rn. 23; Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris Rn. 36).

    Innerhalb der Konzentrationszonen kann die Errichtung von Windenergieanlagen durch einen Bebauungsplan lediglich einer Feinsteuerung (z.B. durch Begrenzung der Anlagenhöhe oder Festlegung der Standorte für die einzelnen Anlagen) unterzogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, juris Rn. 8; Urteil des Senats vom 25. Februar 2010, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09

    Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende

    Zudem berücksichtigt die Antragsgegnerin bei ihrer Argumentation nicht, dass auch die gleichzeitige Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergie und von Flächen für eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich in Betracht kommt, da diese Nutzungen nicht von vornherein miteinander unvereinbar sind und eine gegebenenfalls erforderliche räumliche Abgrenzung auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, [...] Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    Die Antragstellerin macht geltend, dass sie auf den von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücken Flur 2, Flurstücke 96, 97 und 100/1 der Gemarkung F ... zwei Windenergieanlagen errichten und betreiben möchte und dazu mit den Eigentümern der Grundstücke im November 2018 Nutzungsverträge abgeschlossen hat; diese obligatorische Berechtigung genügt für die Annahme der Antragsbefugnis (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 4. April 2019 - 2 C 313/18 - juris Rn. 25; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris Rn. 19).
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